ALGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Ambiente-Verleih
Ambiente-Verleih wird in den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen „Vermieter“ genannt. Der Auftraggeber/Vertragspartner wird im Nachfolgenden „Mieter“ genannt.
1. Vertragsbedingungen
1.1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters.
1.2. Inhalt und Umfang des Mietvertrags werden schriftlich, in Textform, bestimmt.
1.3. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich.
1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Gegenstand der Vermietung
2.1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot bzw. Mietvertrag angegebenen Möbel sowie Dekorationsartikel.
2.2. Die vom Vermieter angebotenen und zu vermietenden Gegenstände sind Eigentum des Vermieters.
2.3. Die Mietgegenstände werden dem Vermieter ausschließlich für den vereinbarten Zweck und für den Einsatz bei der vertraglich fixierten Veranstaltung und für den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände ist nicht gestattet.
3. Mietdauer
3.1. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien im Mietvertrag festgelegt. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit dem Zeitpunkt der Rückgabe an den Vermieter. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf der Bestätigung des Vermieters in schriftlicher Form.
3.2. Kann der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und in vereinbart ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben, so wird der volle Mietzins fällig bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Mieter die Mietgegenstände dem Vermieter in vereinbart ordnungsgemäßem Zustand zurückgibt. Im Fall der Rückgabe in nicht ordnungsgemäßem Zustand gilt als vereinbart, dass der Vermieter die Mietgegenstände in den ordnungsgemäßen Zustand zurückversetzt und die dabei anfallenden Kosten dem Mieter in Rechnung stellt. Zudem behält sich der Vermieter in jedem Fall entsprechende Schadensersatzansprüche vor.
4. Vertragsinhalt/ Mietpreise/ Mieteinheit
4.1. Die Mietpreise und die anfallenden Gebühren für Transport und/oder Auf- und/oder Abbau werden auf Grundlage des individuellen Angebots des Vermieters an den Mieter festgelegt und gelten für die im Angebot angegebene Mietlaufzeit und Anzahl der Einheiten. Die Mietpreise behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn die gemieteten Gegenstände nicht benutzt werden.
4.2. Bei Auslandsgeschäften behält sich der Vermieter das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer nachzuberechnen.
5. Rücktritt vom Mietvertrag /Kündigungsrecht / Stornierung
5.1. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet. Der Mieter hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen.
5.2. Falls die Überprüfung Mängel ergibt, hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Finden eine Nachlieferung oder Nachbesserung nicht statt, so kann der Vermieter den Preis entsprechend branchenüblich mindern oder in Fall schwerer Mängel gänzlich vom Vertrag zurücktreten.
5.3. Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind nur dann zulässig, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.
5.4. Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags durch den Mieter gelten die folgenden Stornierungskosten ab Auftragsunterzeichnung:
a) bis 4 Monate vor der Veranstaltung 50% der Gesamtsumme
b) bis 2 Monate vor der Veranstaltung 75% der Gesamtsumme
c) bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 90% der Gesamtsumme
d) ab 4 Wochen vor der Veranstaltung 100 % der Gesamtsumme
Die Lieferkosten werden im Falle einer Stornierung nicht berechnet.
5.5. Bei Auftragsdurchführung ist der Mieter berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen um maximal 10% zu reduzieren, sofern dies bis spätestens vier Wochen vor der vereinbarten Auslieferung in Textform angezeigt wird.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Die Zahlungsbedingungen können vom Vermieter individuell festgelegt werden und werden im individuellen Angebot des Vermieters an den Mieter ausgewiesen.
6.2. Der Vermieter ist berechtigt Vorkasse zu verlangen, sowie Abschlagsrechnungen zu stellen.
6.3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Mieter vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).
6.4. Der Vermieter behält sich das Recht vor in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen, oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes, in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Mietsicherheit vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
6.5. Der Vermieter ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.
7. Lieferung / Abholung / Aufbau- und Abbaukosten
7.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Mietgegenstände ab Lager (Dorfstraße 36, 01936 Neukirch OT Weißbach) des Vermieters.
7.2. Wird die Anlieferung und Abholung, an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den Mieter vereinbart, gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.
7.3. Die Anlieferung und Abholung beinhalten keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Für Aufbau und Abbau durch den Vermieter bedarf es der Vereinbarung in Textform. Es gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.
7.4. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch den Vermieter.
7.5. Die Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände verstehen sich jeweils nur bis zu der im Angebot festgelegten Übergabe- bzw. Aufbauposition. Der Mieter sorgt dafür, dass die zur Anlieferung/Abholung benutzten, nichtöffentlichen Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind. Der Auftragnehmer behält sich vor, durch Behinderung bedingte Arbeiten oder zeitliche Verzögerungen mit 55,50 € pro Mitarbeiter und Arbeitsstunde zusätzlich zu berechnen. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig und (wie bei der Auslieferung) sortiert, sauber und transportfähig, an der im Auftrag vereinbarten Übergabeposition für den Abtransport bereitstehen. Hierfür ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten oder Mehraufwand aufgrund nicht ordnungsgemäßer und vereinbarter Bereitstellung trägt der Auftraggeber.
7.6. Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.
7.7. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
7.8. Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.
7.9. Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.
7.10. Bei Selbstabholung der Mietgegenstände durch den Mieter trägt dieser Sorge für die Übernahme der vereinbarten Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme deren Vollständigkeit und Zustand. Ebenso ist der Mieter in diesem Fall für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes und ausreichend geräumiges Fahrzeug zu verwenden. Spätere Bemängelungen sind in diesem Fall ausgeschlossen. Jedwede Schäden, die durch einen unsachgemäßen Transport verursacht werden, werden in diesem Fall vom Mieter ersetzt.
7.11. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe.
7.12. Gerät der Vermieter mit der Anlieferung der Mietgegenstände in Verzug, bleibt eine mögliche Entschädigung des Mieters durch den Vermieter auf einen Tagesmietzins begrenzt.
8. Sorgfaltspflicht und Reklamationen
8.1. Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
8.2. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.
8.3. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
8.4. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß und diebstahlsicher zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.
8.5. Dekorationen dürfen an den Mietgegenständen nur nach vorheriger Absprache und lediglich mithilfe von leicht entfernbaren Materialien angebracht werden. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, starken, Rückstände verursachenden Klebstoffen und sonstigen schwer entfernbaren Materialien ist generell nicht gestattet.
8.6. Dem Mieter ist bekannt, dass es sich bei den Mietgegenständen nicht um neue oder neuwertige Gegenstände handelt und dass die Mietgegenstände sich permanent im Mieteinsatz befinden und somit übliche Gebrauchsspuren aufweisen können. Derartige übliche Gebrauchsspuren gelten nicht als Grund für Reklamationen.
9. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten
9.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
9.2. Eine Rückgabe der Mietgegenstände vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt führt nicht zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses einer damit verbundenen Änderung des Mietzinses und befreit den Mieter ebenfalls nicht von seinen Sicherungspflichten. Möglicherweise entstehende Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe trägt der Mieter.
9.3. Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.
9.4. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 45,00 € pro Person und Stunde berechnet.
9.5. Textilien müssen nach deren Benutzung dem Vermieter in trockenem Zustand zurückgegeben werden.
9.6. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreis leisten. Hierfür gelten die folgenden Kostensätze:
Inventarliste / Wiederbeschaffungspreise:
Klappstuhl Garten „Fiesta“ | 30,00 € |
X-Back Dinnerstuhl | 130,00 € |
Flexi Holztisch „Provinz“ | 490,00 € |
Liegestuhl Bambus | 65,00 € |
Zinkwanne | 80,00 € |
Zinkeimer | 40,00 € |
Holzkiste / Obstkiste mit Logo | 40,00 € |
Kindersitzgruppe Tisch | 160,00 € |
Kindersitzgruppe Bank | 50,00 € |
Kreisetafel (groß) | 60,00 € |
Kreisetafel (klein) | 40,00 € |
Sitzkissen Rund (beige) | 8,00 € |
Kinderschirm (grün) | 40,00 € |
Palmenblatt-Schirm | 180,00 € |
JENGA XXL | 90,00 € |
Leiterball-Spiel | 220,00 € |
Kerzenständer für Stabkerze (Dekorationsset Gold) | 7,00 € |
Kerzenständer 13 cm für Stumpenkerze (Dekorationsset Gold) | 16,00 € |
Teller 12 cm für Stumpenkerze (Dekorationsset Gold) | 6,00 € |
Etagere (Dekorationsset Gold) | 22,00 € |
Schale/Zuckerdose klein (Dekorationsset Gold) | 12,00 € |
Schale 32 cm (Dekorationsset Gold) | 25,00 € |
Kelch 20 cm (Dekorationsset Gold) | 18,00 € |
Ständer mit Klammer groß (Dekorationsset Gold) | 10,00 € |
Ständer mit Klammer klein (Dekorationsset Gold) | 8,00 € |
Tischaufsteller für Tischnummer (Dekorationsset Gold) | 22,00 € |
fünfarmiger Kerzenleuchter (Dekorationsset Gold) | 45,00 € |
Platzaufsteller/ Bilderrahmen (Dekorationsset Gold) | 25,00 € |
Sekt- und Champagnerkühler (Dekorationsset Gold) | 45,00 € |
Globus (Dekorationsset Gold) | 60,00 € |
Namenschilder/Platzaufsteller (Dekorationsset Gold) | 4,50 € |
Palmenmatte 120x120cm | 60,00 € |
Lichterkette 9 m Tischambiente | 45,00 € |
Lichterkette 10 m | 55,00 € |
Lichterkette 20 m | 80,00 € |
Dekorationsgestell für Tisch | 50,00 € |
Gartenklapptisch 60×62 cm | 55,00 € |
Sektkelch (Italia Kollektion) | 6,00 € |
Weinkelch (Italia Kollektion) | 6,00 € |
Wasserkelch (Italia Kollektion) | 6,00 € |
Wasser- oder Limonadenglas (Italia Kollektion) | 4,00 € |
Wasserkaraffe (Italia Kollektion) | 16,00 € |
Champangerkelch (Italia Kollektion) | 6,00 € |
Flaschenöffner (Eisen geschmiedet) | 12,00 € |
Glasgefäße groß (Dekorationsset Glas) | 8,00 € |
Glasgefäße klein für Teelicht (Dekorationsset Glas) | 6,00 € |
Platzdeckchen Seegras | 8,00 € |
Flexi Holztisch „Rusti“ | 450 € |
Dekoset „Provinz“ 6 Gläser + 3 Kerzenhalter | 58 € |
Stoffservietten terracotta/dunkelgrau | 5 € |
Teppich Orient 200×160 cm | 200 € |
Teppich Orient 250×180 cm | 280 € |
Teppich Orient Läufer 240×62 cm | 75,00 € |
Teppich Orient Läufer 300×100 cm cm | 95,00 € |
Lampe Schwanz Traubogen 1von5 (klein) 2x | 40 € |
Lampe Schwanz Traubogen 1von5 (lang) | 89 € |
Lampe Schwanz Traubogen 1von5 (rund) | 90 € |
Lampe Schwanz Traubogen 1von5 (keil) | 90 € |
Longdring Glas „italia“ | 8 € |
Bartafel / Stehtisch „Rusti“ | 280 € |
Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 55,50 € Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).
10. Haftung des Mieters
10.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
10.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.
10.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.
10.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten siehe 9.6.
10.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten siehe 9.6.
10.6. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
11. Haftung Vermieter
11.1. Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
11.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.
12. Widerrufsrecht und Widerufsfolgen
12.1. Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
12.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an:
Ambiente-Verleih / AP Werbe- & Fotodesign, Altpieschen 11 B, 01127 Dresden
12.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Auftragnehmer mit deren Empfang.
12.4. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
13. Schlussbestimmung
13.1. Erfüllungsort ist Dresden, Deutschland
13.2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Dresden, sofern der Mieter Kaufmann ist.
13.3. Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
13.4. Sollten einzelne Regelungen in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Gültigkeit dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ansonsten unberührt. In diesem Fall gilt diejenige Regelung als vereinbart, die der ursprünglichen wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.